Mitgliedsbeiträge

Zuletzt aktualisiert: 19. Februar 2021 Drucken
Die Mitgliedsbeiträge betragen pro Monat ab dem 1.1.2019
für Erwachsene als Einzelmitglied  12,00 €
für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres    8,00 €
für Schüler, Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises    8,00 €
für aktiv Sport treibende Rentner und Pensionäre ab dem 65. Lebensjahres oder bei jüngeren Mitgliedern gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises    7,00 €
für Passive    4,00 €
für Schwerbehinderte (Behinderung ab 60%) gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises    4,00 €
für eine Familie  24,00 €
für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, sofern ein Elternteil Mitglied ist    0,00 €

Im Familienbeitrag können die Eltern mit ihren Kindern geführt werden, soweit für die Kinder ein Monatsbeitrag von 8,00 Euro vorgesehen ist.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bei einigen Sparten werden Zusatzbeiträge erhoben
Bei Eintritt ist eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro zu leisten. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.

Bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, sozialen Härten oder in besonderen Fällen können auf Antrag durch Entscheidung des geschäftsführenden Vorstands die Mitgliedsbeiträge ermäßigt oder erlassen werden.

Jede Abteilung im Verein kann durch Abteilungsbeschluss und Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand zusätzliche Abteilungsbeiträge erheben.

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE14TVR00000226503 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. Februar, oder halbjährlich zum 1. Februar und 1. August ein. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

Das Mitglied hat für die pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und der Umlagen Sorge zu tragen. Weist das Konto eines Mitgliedes zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/ der Gebühren/ der Umlagen keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten.

Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedbeitrages dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften.